Photovoltaik Eigennutzung im Mehrfamilienhaus
(Aktualisiert 2026)
PV im Mehrfamilienhaus: Mehr Potenzial, andere Spielregeln
Mehrfamilienhäuser haben hohes Potenzial für Solarstrom, da über 3 Mio. Dachflächen noch leer sind und anders als beim Einfamilienhaus tagsüber fast immer jemand zuhause ist, der den Strom direkt abnehmen kann und Eigenverbrauch selbst ohne Batterien sicherstellt.
Für Elektriker bedeutet das: neue Messkonzepte, neue Technik. Die Frage, wie PV-Strom im MFH auf mehrere Parteien verteilt wird, entscheidet sich im Zählerschrank. Welches Messkonzept zulässig und sinnvoll ist, hängt von Gebäudegröße, Anschlussleistung und Netzbetreiber ab.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über vier Varianten, von der einfachen Einspeisung bis zu Mieterstrom und GGV und zeigt, was sich 2026 für die Umsetzung geändert hat.
Variante 1: Aufgeteilte Kleinanlagen (eine pro Partei)
Die PV-Anlage wird in mehrere unabhängige Teilanlagen aufgeteilt, jede einer Wohnung zugeordnet und direkt hinter deren Wohnungszähler eingespeist.
Bewertung: Technisch umsetzbar, aber wirtschaftlich und planerisch aufwändig. Der zentrale Vorteil des MFH – die zeitliche Diversifizierung des Verbrauchs über mehrere Parteien – wird durch die Aufteilung wieder zunichte gemacht. Für Neubauten mit klaren Eigentumsverhältnissen denkbar, im Mietverhältnis aber die Ausnahme.

Variante 2: 100 % Netzeinspeisung
Der gesamte PV-Ertrag wird ohne Eigenverbrauch ins öffentliche Netz eingespeist. Ein geeichter Einspeisezähler am Übergabepunkt reicht aus.
Bewertung: Einfachste Variante messtechnisch. Sinnvoll bei großen Anlagen mit attraktivem Einspeisetarif oder wenn keine Möglichkeit zur Eigenverbrauchsorganisation besteht. Bei Anlagen bis 100 kWp gelten die EEG-Einspeisevergütungen; darüber ist häufig eine Direktvermarktungspflicht zu beachten. Bei größeren Anlagen ist zudem ein Einspeisemanagement (§ 9 EEG) vorzubereiten. Zudem ist die politische Zukunft der Einspeisevergütung unsicher – es laufen bereits Diskussionen, die Vergütungspflicht für neue Anlagen weiter zu senken, zeitlich zu begrenzen oder ganz abzuschaffen.

Variante 3: Mieterstrom
Diese Variante ermöglicht es, den PV-Strom zentral ins Hausnetz einzuspeisen und allen Parteien gleichzeitig zugutekommen zu lassen. Die Messung erfolgt vor den Wohnungszählern – entweder über einen physischen oder einen virtuellen Summenzähler. Der Betreiber tritt dabei rechtlich als Mieterstromlieferant auf und versorgt die teilnehmenden Verbraucher mit PV- und Netzstrom.
Wirtschaftlicher Vorteil: Lokal verbrauchter PV-Strom ist frei von Netzentgelten, Konzessionsabgabe und weiteren Netzumlagen, für jeden lokal verbrauchten PV-Anteil entfallen damit auch die sonst anfallenden Grundgebühren der Netzentgelte. Damit lässt sich ein Mieterstromtarif anbieten, der für Mieter günstiger ist als am Strommarkt und dem Mieterstromanbieter trotzdem eine Rendite lässt, insbesondere da hier eine staatliche Förderung in Form des Mieterstromzuschlags möglich ist.
2026 wird Mieterstrom einfacher: Seit Januar 2026 entfällt für typische Mieterstromprojekte die Zoll-Meldepflicht. Pflichten wie korrekte Abrechnung und Marktstammdatenregister bleiben bestehen.
Wer als Eigentümer Strom an Mieter liefert, benötigt für den laufenden Betrieb, die Zählerauslesung und die konforme Abrechnung in der Regel einen spezialisierten Dienstleister.

3a: Physischer Summenzähler
Der PV-Wechselrichter wird in die Hauptverteilung eingebunden. Ein Zweirichtungszähler (Hauptzähler Z1) am Hausanschluss erfasst den Nettobezug der gesamten Liegenschaft. Die einzelnen Wohnungen behalten ihre eigenen Unterzähler.
Messtechnische Ausführung:
- Direktmessung bis ca. 63 A: geeichter MID-Zähler im Zählerschrank
- Darüber: Wandlermessung notwendig
- TAB des zuständigen Netzbetreibers sind zu beachten
Neu seit März 2026 (VDE-AR-N 4100): Die Norm standardisiert bundesweit die halbindirekte Messung bis 100 A. Damit entfällt der bisherige Sprung vond er 63 A Direktmessung direkt zur großen Wandleranlage ab 250 A. Für Gebäude zwischen 3 und 12 Wohneinheiten wird dies besonders spannend. Wichtig: Nicht jeder Netzbetreiber bietet diese Variante bereits an.
Der physische Summenzähler folgt etablierten Prozessen, die Netzbetreiber seit Jahren kennen – er ist heute eine zuverlässige und schnelle Umsetzungsoption.

3b: Virtueller Summenzähler mit iMSys
Alle Zähler in der Liegenschaft werden mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet. Der Messstellenbetreiber berechnet den Eigenverbrauchsanteil rechnerisch auf Basis der viertelstündlich übertragenen Messwerte – ohne physische Umverdrahtung im Zählerschrank.
In der Praxis ist diese Variante heute noch eingeschränkt: Der Smart-Meter-Rollout ist nicht flächendeckend abgeschlossen, und die Prozesse unterscheiden sich stark von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Vor Projektbeginn ist eine verbindliche Abstimmung mit dem NB erforderlich.

Variante 4: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Die GGV nach § 42b EnWG ist die neueste Alternative, bei der die Mieter ihre eigenen Lieferverträge behalten. Der Betreiber wird damit kein vollständiger Stromlieferant – der regulatorische Aufwand ist etwas geringer, der Mieterstromzuschlag entfällt jedoch. Besonders für WEG-Objekte ist das ein attraktives Modell.
Wie beim virtuellen Summenzähler setzt auch die GGV funktionierende iMSys bei allen Teilnehmern voraus und erfordert die Mitarbeit des Netzbetreibers. Beides ist heute noch nicht überall gegeben.


Welche Variante passt zu welchem Projekt?
Entscheidend sind Anlagengröße, Eigentümerstruktur (Vermieter vs. WEG vs. Gewerbe), die TAB des zuständigen Netzbetreibers und die Frage, wer die Abrechnung im Betrieb übernimmt. Variante 3a mit physischem Summenzähler ist heute ein recht zuverlässiger Weg. Variante 3b und 4 gewinnen dort an Boden, wo iMSys bereits ausgerollt sind und der NB mitmacht.
Wer als Elektriker seinen Kunden eine vollständige Lösung anbieten möchte, sollte frühzeitig einen geeigneten Mieterstromdienstleister einbinden. Dach für Dach bietet beide Modelle – Mieterstrom und GGV – an und erarbeitet gemeinsam mit Eigentümern und Installateuren die pragmatisch beste Lösung für das jeweilige Objekt: von der NB-Abstimmung über die Messtechnik bis zur laufenden Abrechnung.
Autor: Michel Reinhold, Elektrotechnik Reinhold GmbH | Fachlicher Beitrag: Leonard John, Geschäftsführer Dach für Dach GmbH, Berlin



