Zähleranlagen

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Zähleranlagen

Belastbarkeit Zählerplätze

 

Unsere Hager Zählerschränke und Zählerplätze sind mit einem Leitungsquerschnitt von 10 mm² vorverdrahtet

Die Absicherung kann max. durch einen 63A SLS- Schalter erfolgen, damit kann der Zählerplatz mit 63 A Betriebsstrom (z.B. haushaltsübliche Verbraucher) belastet werden. 


Allerdings sind die Zählerplätze dann nur für einen Dauerstrom bis 32 A bzw. 22KW (z.B. nicht haushaltsübliche Verbraucher, wie Wallbox, PV-Anlage und Direktheizung) ausgelegt.

Definition Betriebsstrom?:

Als Betriebsstrom bezeichnet man Bezugsanlagen mit haushaltsüblichem Lastverhalten, wie z.B. normale Licht- und Steckdosenkreise, Waschmaschinen, Wärmepumpen…

" und ähnliche  Betriebsarten unter Berücksichtigung des Belastungsgrades und des Gleichzeitigkeitsfaktors nach DIN 18015-1:2013-09, Bild A.1, Kurve 1."

 


Definition Dauerstrom?:

Unter Dauerstrom versteht man Erzeugungsanlagen (wie z.B. BHKW , PV- Anlagen und Batteriespeicher) und/oder Bezugsanlagen (wie Wallbox, Direktheizung, etc.) mit nicht haushaltsüblichen Lastverhalten unabhängig von deren Einschaltdauer.

 

Für mehr Strombedarf gibt es die Möglichkeit, Zählerplätze mit einer Verdrahtung von 16 mm² auszuführen.
Diese können ebenfalls bis max. 63 A abgesichert und mit einem Betriebsstrom von 63 A belastet werden. Jedoch ist hier nur eine Belastung bis 44 A Dauerstrom bzw. 30,5 kW möglich. 

 

 

Zählerplatz
 
  Betriebsstrom Dauerstrom
10mm² max. 63 A max. 32 A (22KW)
16mm² max. 63 A max. 44 A (30,5 kW)
 
Achtung Zusatzbedingung:
nur 1 Zähler pro Feld
(je 25 cm Breite) möglich!
 
 
Beispiel anhand von Zählerschränken:
 
 
Zählerfeld mit je 2x Zählerplätzen → Verwendung von nur 1x Zählerplatz möglich
Zählerschrank mit 1x Zählerplatz pro Feld 

 

Belastbarkeit Hausanschluss, Hauptleitung und Sammelschienensystem im Zählerschrank nach DIN 18015

 

 

Anzahl der Wohnungen max. Belastbarkeit:
(bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung im Hausanschluss)
1-5 63 A
6-10 80 A
11-19 100 A
20-37 125 A
38-100 160 A
  gilt für Wohnungen:
  • ohne elektrischer Warmwasserbereitung und
  • ohne Berücksichtigung auf mögliche geplante Wärmepumpen, Wallboxen, Energiespeicher, BHKW.. etc.

 

 

Welcher SLS Schalter wird benötigt?

 

Laut DIN VDE 0641-21 (VDE 0641-21): 2018-09

muss im unteren Anschlussraum noch vor dem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung installiert werden. Dieser muss laienbedienbar sowie sperr- und plombierbar sein. Nur so können Stromnetze gegen Fehler abgesichert werden.

Die Größe des SLS Schalters hängt grundlegend von der benötigten Strommenge Ihrer geplanten Elektroanlage ab. Daher muss es mit den technischen Anschlussbedingungen (TAB) ihres Energieversorgers abgestimmt sein. Die meisten Energieversorger schreiben 35A /40A / 50A / 63A vor, in seltensten Fällen bis maximal 100A.

 

Besteht eine Pflicht für den APZ-Bereich?

 

Gefordert wird der APZ Bereich seit 1.4.2019 in der VDE-AR-N 4100 Abschnitt 7.7.

Nach VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603-1 ist im Verteiler Platz für ein APZ vorzuhalten. Er muss eine Mindesthöhe von 300 mm haben und über eine eigene, plom­bier­bare Berüh­rungs­schutz-Abde­ckung verfügen. Es braucht eine Span­nungs­ver­sor­gung aus dem NAR in den APZ. Laut der VDE-AR-N 4100 gelten sowohl das Kommu­ni­ka­ti­ons­feld als auch das Verteil­er­feld im Zähler­schrank (an Ober- oder Unter­kante des Gehäuses angren­zend) als Montageort. Eine Plat­zie­rung des APZ außer­halb des Zähler­schrankes ist nicht gestattet.

 

Besteht eine Pflicht zur Installation eines Überspannungsschutzes?

 

Der Überspannungsschutz Typ I+II muss seit 14.12.20218 laut DIN VDE 0100-443 in jedem Zählerschrank, unabhängig ob Wohngebäude oder Zweckbau, ausgeführt werden.

Die Neuregelung der DIN bezieht Pflicht von Überspannungsableitern jetzt auch bei folgende Apekte mit ein:

  • eigenerzeugte Überspannungen der Verbraucher, so zB.:
    • bei hohe Anlaufstöme, induktive Lasten (Frequenzumrichter, Klimaanagen, Pumpen, Kreissägen etc.)
    • bei hohe Lastströme (Durchlauferhitzer)
    • beim Zuschalten von Notstromaggregaten
  • Energieversorgung über Freileitungsnetz.

 

In der DIN VDE 0100-534 ist neugeregelt: 

  • Einbauort Überspannungsschutzgerät:
    • nah am Einspeisepunkt
    • im unteren Anschlussraum des Verteilers auf ein 40mm Sammelschienensystem
  • Schutzbereich ( max. zulässiger Abstand von Überspannungsableiter zu schützenden Geräten)
    • Leitungslänge von nicht mehr als 10 m → ansonsten weiteren Ableiter einsetzen 

 

 

Dreipunkt- oder eHz Zähler?

 

Die Frage zur Auswahl der Zähler lässt sich leicht beantworten.

Die Entscheidung trifft der zuständige EVU. Auch wenn der eHz Zähler die neuere Variante ist, gibt es immer noch viele Netzversogers, die dennoch auf den Einsatz von Dreipunktzählern bestehen. Manche Netzversoger setzen auch digitale Dreipunktzähler ein oder überlassen dem Bauherren die Wahl.

 

Einspeisung Zählerschrank

 

Die Hauptleitung ist von unten oder seitlich in den Zählerschrank einzuführen. Für die Zuleitung sollte min. ein Kabeltyp von NYM-J 5x16mm² oder NYY-J 5x16mm² gewählt werden. 



Endstromkreise über Zählerplatz

 

Es dürfen im oberen Anschlußraum bis zu 6TE, für bis zu 3 Wechselstromkreise mit Fehlerstromschutzschaltern, Leitungsschutzschaltern oder Kombinationen aus beiden verwendet werden.

 

 

 

Montagevorschriften Zählerschrank

 

Die DIN 18012 regelt: Planung und Errichtung von Anschlusseinrichtungen der Versorgungssparten Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Kommunikation für Wohn- und Nichtwohngebäude.

So auch die Unterbringung des Verteilers:

  1. zentral und nah am Hausanschlusskasten
  2. unter Berücksichtigung der Rettungswegbreite:
    • in leicht zugänglichen Räumen oder
    • in Bereichen nach DIN 18012:
      • in Hausanschlussnischen,
      • an Hausanschlusswänden sowie in hierfür geeigneten Hausanschlussräumen
      • in Treppenräumen nach DIN 18013 in Nischen

(Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen.)

 

In der DIN 18015 Teil 1 (Planung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden) sind folgende Montageorte nicht gestattet: 

    • Wohnungen von Mehrfamilienhäusern,
    • über Treppenstufen,
    • auf Dachböden ohne festen Treppenaufgang,
    • in Wohnräumen, Küchen, Toiletten sowie
    • in Bade-, Dusch- und Waschräumen eingebaut werden

Ebenfalls ist die Installation der Zählerschränke nach DIN 18012 nicht gestattet, wenn:

    • in Räumen die Temperatur dauernd (nach DIN 18012 mehr als eine Stunde) 30 °C übersteigen sowie
    • in feuer- oder explosionsgefährdeten und hochwassergefährdeten Bereichen.

Dies gilt auch bei nachträglichen Nutzungsänderungen von Räumen.

 

Die Montage der Verteileranlage muss lotrecht erfolgen. Dabei muss der Abstand vom Fußboden bis zur Mess- und Steuereinrichtung mindestens 0,8 bis maximal 1,8 m betragen. Für Wartung und Bedienung müssen Mess- und Steuereinrichtung frei zugänglich sein.

 

 

Für weitere Informationen steht Ihnen unserer Ratgeber Zählerschrank zur Verfügung.